PRESSEMELDUNG: MTBvD stellte Leitkonzept „Angebote statt Verbote!“ vor

Juli 6, 2009 by admin  
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PRESSEMELDUNG

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Neu-Anspach / Overath, 6. Juli 2009 – Der Verband der hessischen Waldeigentümer lud den Mountainbike Verband Deutschland e.V. (MTBvD) zur Generalversammlung ein, auf der das Thema Verkehrsicherungspflicht für Waldeigentümer der Schwerpunkt war.

Im öffentlichen Teil der diesjährige Generalversammlung des Verbandes der hessischen Waldeigentümer hatte der Präsident, Michael Freiherr von der Tann, zwei hochkarätige Gastredner zu einem Vortrag und anschließender Podiumsdiskussion eingeladen. Zentrales Thema war die von Gerichten immer schärfer gefasste Verkehrsicherungspflicht der Waldeigentümer.
Herr Professor Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Bundesminister der Justiz a.D., stellte im ersten Vortrag die verfassungsrechtlichen Grundlagen für Waldeigentum und dessen Nutzen dar. Frau Helge Breloer, Juristin und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, stellte im zweiten Vortrag die Verkehrssicherungspflicht in Hinblick auf die Schadensersatzpflicht gem. § 823 BGB vor. Dazu präsentierte sie viele Fallbeispiele mit Kommentierung der aktuellen Gerichtsurteile.
In der anschließenden Podiumsdiskussion stellten sich der Präsident Michael Freiherr von der Tann, die beiden Gastredner, Herr Michael Gerst, Leiter des Landesfortbetriebs Hessen, Herr Hans Samberger, Vorstand des Landesverband Hessen der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine und Herr Martin Nettersheim, Vorstand des Mountainbike Verband Deutschland, den Fragen der Mitglieder und Gäste.
Eine interessante Frage an die Sachverständige Frau Breloer war, wie mit illegalen Wegen und Bauwerken, z.B. von Mountainbikern, umzugehen sei. Frau Breleor stellte zur Überraschung der Generalversammlung klar, dass die bloße Duldung von illegalen Wegen und Bauwerken keine Verkehrssicherungspflicht beim Waldeigentümer auslöst. Auf Nachfrage berichtete Herr Nettersheim über das Leitkonzept des MTBvD, „Angebote statt Verbote!“. Ziel des Pilotprojektes im Bergischen Land ist es, eine positive Verkehrslenkung durch Angebotsschaffung für Mountainbiker zu erreichen. Dabei soll ein angemessener Interessensausgleich zwischen Waldeigentümer, den Nutzergruppen und den zuständigen Behörden erfolgen. Herr Nettersheim sicherte den Mitgliedern des hessischen Waldeigentümerverbandes die Unterstützung des MTBvD zu, sich zukünftig gemeinsam für klare gesetzliche Regelungen einzusetzen, die die Waldeigentümer von der Haftung typischer Gefahren im Wald klar und eindeutig freistellt. Nach offizieller Schließung der Generalversammlung nutzten viele Waldeigentümer und Forstamtsleiter das persönliche Gespräch mit Herr Nettersheim und besprachen eine zukünftige Zusammenarbeit.

Websites: www.mtbvd.de, www.hesswald.de

Pressemitteilung als Download: Pressemeldung 2009 07 06 Angebote statt Verbote (PDF 33kb)